• Straßenverkehrsordnung

    Allgemeines:

    • Sollte ein Fahrzeug in einem schlechten Zustand sein, kann dieses stillgelegt werden.
    • Rote Ampeln werden wie ein Vorrang-geben-Schild gehandhabt. Man muss vor jeder roten Ampel sicherstellen, dass die Überquerung der Kreuzung ohne Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmer möglich ist.
    • Bei einer ungeregelten Kreuzung muss die „rechts vor links“ Regelung angewendet werden.
    • Auf der Autobahn darf von links so auch rechts überholt werden.
    • Bei Alkohol am Steuer gibt es eine 0 Toleranzgrenze!
    • Das Fahrzeug muss mindestens ein Kennzeichen sichtbar verbaut haben.
    • Einsatzfahrzeugen ist Platz zu machen!
    • Bei Dämmerung/Nacht so auch beim durchfahren von Tunneln, muss das Abblendlicht eingeschalten werden.
    • Vor jedem Überholvorgang so auch bei jedem Abbiegen muss der Blinker betätigt werden.
    • Bei schlechten Wetterbedingungen muss man seine Fahrweise anpassen.
    • Ein KFZ/LKW oder Motorrad darf nur mit einem gültigen Führerschein betrieben werden.
    • Werttransporter benötigen einen LKW Führerschein.
    • Motorisierte Zweiräder (auch Motorroller) benötigen einen Motorradführerschein.

    Tempolimits

    • Ein Tempolimit von 160 km/h gilt auf Autobahnen/ Highways/ Interstates/ Freeways.
    • Ein Tempolimit von 130 km/h gilt auf Landstraßen, sowie US Route 68.
    • Ein Tempolimit von 100 km/h gilt auf Straßen innerhalb der Stadt (auch innerhalb von Ortschaften).

    Beschilderung

    • STOP-Schild: Das Fahrzeug muss vor der Haltlinie oder dem Schild vollständig zum Stillstand kommen. Dem bevorrechtigten Verkehr ist Vorrang zu geben.
    • Vorrang gewähren: Das Fahrzeug muss dem Verkehr auf der bevorrechtigten Straße Vorrang geben. Anhalten ist nur erforderlich, wenn es die Verkehrslage verlangt.
    • Einbahnstraße: Die Straße darf nur in Pfeilrichtung befahren werden.
    • Verbot der Einfahrt: Die Einfahrt in diese Straße ist verboten.
    • Durchfahrt verboten: Die Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art ist verboten (Ausnahmen nur mit Zusatzzeichen).
    • Zulässige Höchstgeschwindigkeit: Die angegebene Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden.
    • Absolutes Halteverbot: Halten und Parken sind verboten.
    • Fußgängerüberweg: Fußgänger haben Vorrang. Fahrzeuge müssen warten.

    Parken

    • Vor Hydranten und 3 Meter links und rechts davon ist absolutes Halteverbot.
    • An Bushaltestellen und Ausfahrten darf nicht geparkt werden.
    • Meist sind Bordsteine eingefärbt, die Farben bedeuten:
    • Rot: Absolutes Halteverbot. (ausgenommen sind eingezeichnete Parkplätze)
    • Gelb/Schwarz: Ladezone.
    • Auf parallel zur Straße ausgerichteten Parkplätzen, darf man im 45 Grad Winkel parken, solange das Fahrzeug nicht auf die Straße ragt.

    Fahrbahnmarkierungen

    • Gelb: Trennt die Fahrbahn zum Gegenverkehr.
    • Doppelt Gelb: Absolutes Überholverbot.
    • Weiß: Fahrbahntrenner in gleicher Richtung, meist gestrichelt.

    Illegale Anbauteile am Fahrzeug

    • Blinkende Unterbodenbeleuchtung.
    • Nitroeinspritzung (muss benutzt oder als Fahrer geführt werden).
    • Farbiger Reifenrauch
    • Polizeihupe.
    • Radarwarner

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