Straßenverkehrsordnung
Allgemeines:
- Sollte ein Fahrzeug in einem schlechten Zustand sein, kann dieses stillgelegt werden.
- Rote Ampeln werden wie ein Vorrang-geben-Schild gehandhabt. Man muss vor jeder roten Ampel sicherstellen, dass die Überquerung der Kreuzung ohne Behinderung von anderen Verkehrsteilnehmer möglich ist.
- Bei einer ungeregelten Kreuzung muss die „rechts vor links“ Regelung angewendet werden.
- Auf der Autobahn darf von links so auch rechts überholt werden.
- Bei Alkohol am Steuer gibt es eine 0 Toleranzgrenze!
- Das Fahrzeug muss mindestens ein Kennzeichen sichtbar verbaut haben.
- Einsatzfahrzeugen ist Platz zu machen!
- Bei Dämmerung/Nacht so auch beim durchfahren von Tunneln, muss das Abblendlicht eingeschalten werden.
- Vor jedem Überholvorgang so auch bei jedem Abbiegen muss der Blinker betätigt werden.
- Bei schlechten Wetterbedingungen muss man seine Fahrweise anpassen.
- Ein KFZ/LKW oder Motorrad darf nur mit einem gültigen Führerschein betrieben werden.
- Werttransporter benötigen einen LKW Führerschein.
- Motorisierte Zweiräder (auch Motorroller) benötigen einen Motorradführerschein.
Tempolimits
- Ein Tempolimit von 160 km/h gilt auf Autobahnen/ Highways/ Interstates/ Freeways.
- Ein Tempolimit von 130 km/h gilt auf Landstraßen, sowie US Route 68.
- Ein Tempolimit von 100 km/h gilt auf Straßen innerhalb der Stadt (auch innerhalb von Ortschaften).
Beschilderung
- STOP-Schild: Das Fahrzeug muss vor der Haltlinie oder dem Schild vollständig zum Stillstand kommen. Dem bevorrechtigten Verkehr ist Vorrang zu geben.
- Vorrang gewähren: Das Fahrzeug muss dem Verkehr auf der bevorrechtigten Straße Vorrang geben. Anhalten ist nur erforderlich, wenn es die Verkehrslage verlangt.
- Einbahnstraße: Die Straße darf nur in Pfeilrichtung befahren werden.
- Verbot der Einfahrt: Die Einfahrt in diese Straße ist verboten.
- Durchfahrt verboten: Die Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art ist verboten (Ausnahmen nur mit Zusatzzeichen).
- Zulässige Höchstgeschwindigkeit: Die angegebene Höchstgeschwindigkeit darf nicht überschritten werden.
- Absolutes Halteverbot: Halten und Parken sind verboten.
- Fußgängerüberweg: Fußgänger haben Vorrang. Fahrzeuge müssen warten.
Parken
- Vor Hydranten und 3 Meter links und rechts davon ist absolutes Halteverbot.
- An Bushaltestellen und Ausfahrten darf nicht geparkt werden.
- Meist sind Bordsteine eingefärbt, die Farben bedeuten:
- Rot: Absolutes Halteverbot. (ausgenommen sind eingezeichnete Parkplätze)
- Gelb/Schwarz: Ladezone.
- Auf parallel zur Straße ausgerichteten Parkplätzen, darf man im 45 Grad Winkel parken, solange das Fahrzeug nicht auf die Straße ragt.
Fahrbahnmarkierungen
- Gelb: Trennt die Fahrbahn zum Gegenverkehr.
- Doppelt Gelb: Absolutes Überholverbot.
- Weiß: Fahrbahntrenner in gleicher Richtung, meist gestrichelt.
Illegale Anbauteile am Fahrzeug
- Blinkende Unterbodenbeleuchtung.
- Nitroeinspritzung (muss benutzt oder als Fahrer geführt werden).
- Farbiger Reifenrauch
- Polizeihupe.
- Radarwarner